Luftgewehr Auflage
Für die Schützen ab dem 51. Lebensjahr wird ein Auflageschießen angeboten
Klasseneinteilung für nationale Wettkämpfe:
Klasse | Alter | Hilfsmittel | ||
Senioren I | 51-60 | Auflage | ||
Senioren II | 61-65 | Auflage | ||
Senioren III | 66-70 | Auflage, Hocker | ||
Senioren IV | 71-75 | Auflage, Hocker | ||
Senioren V | 76- | Auflage, Hocker |
Auflage (Lt. Sportordnung 01.01.2018)
Die Auflagen müssen aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser oder aus Halbrundmaterial mit 25 mm im Radius und einer Länge von mindestens 100 mm ausgestattet sein. Die Auflagen dürfen mit glattem nicht haftendem Material / Flüssigkeit verkleidet / behandelt sein. Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt.
Hocker (Lt. Sportordnung 01.01.2018)
Teilnehmer ab Seniorenklasse III dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker hat der Schütze selbst zu stellen. Ein Stehstuhl- oder Stehhocker ist nicht zugelassen.
Die Sitzhöhe des Hockers muss wie bei einem normalen Stuhl den Körpermaßen des Schützen angepasst sein. Der Hocker muss mit mindestens 3 Füßen ausgestattet sein. Die Stabilität und Unfallsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein. Die Stärke der Sitzpolster darf max. 10 mm im zusammengedrückten Zustand betragen. Die Sitzfläche muss waagerecht sein. Für die Abmessungen (Höhe) des Hockers siehe Sportordnung Tabelle Teil 10 (Erklärung Hochstuhl).