Luftpistole Auflage
wie Luftgewehr Auflage ab 51. Lebensjahr
Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten werden, noch gestützt und bandagiert sein. Mit der Waffe im Anschlag aufgelegt muss das Handgelenk frei beweglich sein. Die Verwendung eines Schießhandschuhes ist erlaubt
Kein Körperteil darf die Auflage berühren. Die Pistole darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein. Die nicht abziehende Hand darf die Auflage/Waffe nicht umfassen.
Auflage: wie bei Luftgewehr Auflage
Hocker: wie bei Luftgewehr Auflage